„Damit Sie als Ideengeber ein Vorstellung vom Schrittweisen Vorgehen erhalten, wie Sie von der Idee bis zur Antragsstellung gelangen, sichten Sie bitte kurz die Grafik und orientieren sich an nachfolgendem Text.
Schritt 1: Nach dem Erstkontakt zwischen dem Ideengeber und dem Management bzw. der Vorstandschaft führt das LAG-Management ein erstes Projektberatungsgespräch, dokumentiert dieses und stellt es dem Ideengeber/Projektträger zur Verfügung. Dokumentation der Projektberatung.
Schritt 2: Die Projektentwicklung durch den Ideengeber/Projektträger wird seitens des LAG-Managements unterstützt und dokumentiert. Dokumentation Projekt-Entwicklung
Das grob entwickelte Projekt wird - ggf. gemeinsam mit dem Projektträger - erstmalig im Entscheidungsgremium diskutiert, bei dem auch der LEADER-Manager anwesend ist. Das LAG-Management informiert den Projektträger über die Gesprächsergebnisse.
Schritt 3: Projektentwicklung und Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen anhand des vorgegebenen Leitfadens für die Projektskizze und Einreichen zur Prüfung beim LAG-Management durch den Projektträger. Das Einreichen der Unterlagen hat bis zu drei Wochen vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums zu erfolgen.
Schritt 4: Begutachtung und Prüfung der Antragsunterlagen durch das LAG-Management samt Ausarbeitung eines Entwurfes zur LAG-Stellungnahme und einer ersten Einschätzung/Wertung des Projektes anhand der Checkliste zum Projektauswahlverfahren.
Schritt 5: Diskussion der LAG-Stellungnahme, Projektwürdigung und -wertung anhand der Checkliste zum Projektauswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium mit anschließender offener Abstimmung und Beschlussfassung. Die Dokumentation der Beschlussfassung erfolgt in standardisierter Form und wird im Ergebnisprotokoll festgehalten. Die Projektauswahlentscheidung wird auf der Website der LAG veröffentlicht, der Projektträger wird über die Entscheidung direkt benachrichtigt.“
Antragstellung für "Bürgerschaftliches Engagement"
Formular zur Maßnahmenbeschreibung Bürgerengagement (Wir warten auf die neuen Vorgaben des Ministeriums für die Förderperiode 2023 - 2027)
Zielvereinbarung 2.0