Auch in der neuen Förderperiode wird die LAG ihre Gebietskulisse beibehalten. Sie umfasst den Landkreis Passau mit seinen 38 Kommunen ohne die Stadt Passau. In der LAG mit der Landkreisfläche von 1.520,28 km² waren am Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 193.454 Einwohner registriert. Das macht eine Dichte von 126 Einwohner pro km² Fläche. Zwischen 2005 und 2020 ist die Bevölkerung im Landkreis um 2,28 % gewachsen, allerdings ist dies ausschließlich auf Zuzüge zurückzuführen. Mittlerweile sind 9 % der Landkreisbewohner Menschen mit Migrationshintergrund.

Die Verfasserin der LES setzte sich intensiv mit dem Thema „Resilienz“ auseinander vor dem Hintergrund, dass Krisen unsere neue Normalität sein werden. Der flexible, lösungsorientierte Umgang damit dürfte das Erfolgsrezept einer Gesellschaft sein, in der ein gutes Leben auch in Zukunft möglich ist. Die Berücksichtigung von „Verwundbarkeiten“ und „Transformationspotentialen“ schärft den Blick für das Wesentliche. Die Auseinandersetzung mit dem Thema „Resilienz“ zieht sich als roter Faden durch das Konzept. In folgenden Feldern sieht die LAG gute Wirkungsmöglichkeiten für sich:

  1. Lebensraumschutz – Natur, Landschaft, Umwelt, Biodiversität
  2. Nachhaltige Strukturen und Vorgehensweisen in Land- und Forstwirtschaft sowie Ernährung
  3. Klimaschutz durch Energieeinsparung, Erneuerbare Energien und Ernährungsumstellung
  4. Sozialer Zusammenhalt und Teilhabe
  5. Daseinsvorsorge (Begegnungsorte, Gesundheit, Bildung, Ausbildung)
  6. Nachhaltiger Tourismus
  7. Kultur als identitätsstiftende Säule einer Gesellschaft

Die neue LES steht unter dem Motto Passauer Land – (echt) gut zu leben!“ Der Fokus liegt auf den „natürlichen Reichtümern“ der Region. Es geht darum, zu schätzen, was da ist, und sich zu engagieren für das, was fehlt. Dabei liegt das Augenmerk auf den Querschnittsthemen Nachhaltigkeit, Chancengerechtigkeit, sozialer Zusammenhalt, lebenslanges Lernen, Fachkräfte- und Arbeitskräftesicherung sowie Digitalisierung.

Die LES zeichnet sich durch ihren sektorübergreifenden Ansatz aus. Die Zukunftsprobleme liegen zum einen in einer überalterten Bevölkerung und in dem enormen Anstieg der Zuzüge, v.a. durch junge Migranten und Familien ausländischer Herkünfte, die es zu integrieren und deren Wissen und Potentiale es zu nutzen gilt. Zum anderen liegt die Herausforderung darin, die Bürger*innen einer wohlstandsverwöhnten Industriegesellschaft zu deutlichen Verhaltensänderungen zu bewegen. Der verantwortungsvolle und wertschätzende Umgang mit den Ressourcen, der Aufbau von stimmigen Wertschöpfungsketten, Energie- und Rohstoffe sparen etc. werden dabei wichtige Weichenstellungen sein.

In der LES werden vier Entwicklungsziele genauer beschrieben, auf ihre jeweiligen Handlungsziele heruntergebrochen und mit geplanten Maßnahmen greifbar gemacht.

Entwicklungsziel 1: Klima-, Umwelt-, Lebensraum und Ressourcenschutz sowie Landnutzung zukunftsorientiert und verantwortungsbewusst umsetzen: Folgende Ideen werden derzeit intensiver diskutiert: die Anlage von Heckenstrukturen und Streuobstwiesen; die Intensivierung der Umwelt- und Nachhaltigkeitsbildung für alle Ziel- und Altersgruppen; die Kampagne „Genuss & Klima“; Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung für den Wert und die Qualität der regional erzeugten Lebensmittel und Produkte; Aktionen für klimaangepasstes Bauen sowie Maßnahmen zur Vermehrung heimischer Wildpflanzen.

Entwicklungsziel 2: Die Lebensqualität fördern, den sozialen Zusammenhalt stärken: Die LAG-Mitglieder sehen hier den stärksten Bedarf und reservieren bei der prozentualen Aufteilung des verfügbaren LEADER-Budgets hierfür 35 %. Geplant sind Aktionen zur Gesundheitsförderung ebenso wie das Schaffen von Begegnungsorten; das Einrichten und Unterstützen von Nachbarschaftshilfen und Ehrenamt; das Organisieren eines mobilen Bildungsbusses; der Aufbau eines oder mehrerer Sozialkaufhäuser; Angebote, um Senioren fit für den 3. Lebensabschnitt zu machen sowie der Ausbau digitaler Lern- und Sprachangebote für alle Altersgruppen. Auf Entwicklungsziel 2 liegt ein Schwerpunkt der neuen Förderperiode 2023-2027. 

Entwicklungsziel 3: Kultur als identitätsstiftende Säule der Gesellschaft sichern, Angebote und Akteure vernetzen, Besonderheiten hervorheben: Zum Erreichen dieses Ziels will die LAG 15 Prozent ihrer verfügbaren EU-Gelder einsetzen. Geplant sind Sommerschulen und Ferienprogramme, um die außerschulische Kreativität zu fördern; Aktionen, die den Wert der Demokratie vermitteln; Kulturangebote für Senioren und Menschen mit Handicap schaffen sowie Kultur-Routen für E-Bike-Radfahrer*innen und Angebote für Hochkultur bereits im Kindergarten“.

Entwicklungsziel 4: Die regionale Wertschöpfung fördern, nachhaltigen Tourismus und freizeitorientierte Infrastruktur stärken. Hierfür sind 25 % des zu erwartenden Budgets reserviert. Als Ideen liegen vor: Maßnahmen zur Steigerung des Verständnisses für den Fortschritt in der Urproduktion (Land- und Forstwirtschaft) sowie für Wert regional erzeugter Lebensmittel; Fortbildungen für Privatwaldbesitzer zum fachgerechten Umbau der Wälder in Richtung Klimawandel-Anpassung; der Ausbau der Marke „Qualität aus dem Passauer Land“ bzw. „Genussland-Passauer Land“; die Gründung einer Bürger-Energie-Genossenschaft; eine Kampagne für zukunftsfähigen Lebensstil; der Auf- und Ausbau einer Handwerks-Werkstatt sowie anderer praxisnaher berufsorientierter Angebote, um Kinder und Jugendliche (und deren Eltern!) für Handwerks- und Zukunftsberufe zu interessieren. Im Gespräch ist auch die Entwicklung und Einführung eines Gütesiegels für gute Unternehmenskultur.

Nach der Prüfung und Anerkennung der LES durch das Ministerium im Spätherbst wurde das LAG-Management neu ausgeschrieben. In der Zwischenzeit wurden mit Akteuren der Region einzelne Projektideen bereits entwickelt. In der Anerkennung unserer LES sind uns für die Förderperiode 2023-2027 insgesamt 2.021.000 € für Projekte zugesprochen worden.

 

Wer mehr über die Lokale Entwicklungsstrategie 2023-2027 der LAG wissen will, kann diese hier herunterladen.

Wer mehr über die Bewertungs-Checkliste der LAG für die Förderperiode 2023-2027 erfahren will, kann die Checkliste hier herunterladen.

Sagenhaftes Dreiburgenland (i.U.)

Die Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Der Verein hat sich mit Beschluss vom 28.01.2014 eine Geschäftsordnung gegeben, in der die Aufgabenverteilung und interne Arbeitsweise des Vorstands, Entscheidungsgremiums, Fachbeirats, der Arbeitskreisen und des LAG-Managements beschrieben und geregelt sind. Die Gesamtverantwortung des Vorstandes nach § 4 der Satzung vom 25.07.2013 bleibt von der Einrichtung des Entscheidungsgremiums unberührt.

 

Übersicht und Protokolle der Mitgliederversammlungen der LAG Regionalinitiative Passauer Land e.V.

 

13. Mitgliederversammlung am 4. März 2024 im Dorfstadl Eglsee, Ruhstorf an der Rott

Einladung zur 13. Mitgliederversammlung

 

12. Mitgliederversammlung am 12. Mai 2023 von 16.00-17.00 Uhr im Adalbert-Stifter-Saal, Hauzenberg

Einladung zur 12. Mitgliederversammlung samt Anlage (Satzungsneufassung mit markierten Neuerungen)

Protokoll der 12. Mitgliederversammlung

Anlage: Satzungsneufassung

 

11. Mitgliederversammlung am 02. März 2023 von 16.00-17.30 Uhr im Gashaus Kreuzhuber, Neuburg am Inn

Einladung zur 11. Mitgliederversammlung samt  Anhänge

Protokoll der 11. Mitgliederversammlung

AN02: Powerpointpräsentation der 11. Mitgliederversammlung

AN03: Von der 11. Mitgliederversammlung beschlossene Satzung

AN04: Tabelle "Welche Interessen bzw. Ziele der jeweiigen Interessengruppen finden inhaltlich in welchen Entwicklungs- und Handlugnszielen Berücksichtigung?

 

10. Mitgliederversammlung am 04. Juli 2022 von 16.00-17.30 Uhr in der Niederbayernhalle, Ruhstorf an der Rott

Einladung zur 10. Mitgliederversammlung samt Beschlussvorlagen

Protokoll vom 04. Juli 2022

AN01_Power-Point-Präsenation vom 04.07.2022

AN02_Formular Beitrittserklärung

 

9. Mitgliederversammlung am 21. Oktober 2021 von 13.00-15.30 Uhr im Dorfstadl Eglsee, Ruhstorf an der Rott

Einladung zur 9. Mitgliederversammlung

Protokoll vom 21. Oktober 2021

AN01_Beschlussvorlagen

AN02_Power-Point-Präsentation vom 28.10.2021

 

8. Mitgliederversammlung am 08. Juli 2021 von 16.00-18.00 Uhr mit Neuwahlen der Vorstandschaft

Einladung zur 8. Mitgliederversammlung

Protokoll vom 08. Juli 2021

Power-Point-Präsentation vom 08.07.2021

 

7. Mitgliederversammlung am 07. Februar 2020 von 14.00-16.00 Uhr im Gasthaus Knott, Jacking (Tiefenbach)

Einladung zur 7. Mitgliederversammlung

Protokoll vom 07. Februar 2020

Power-Point-Präsentation

 

6. Mitgliederversammlung am 21. Januar 2019 von 15.00-17.00 Uhr im Technologiezentrum, Ruhstorf an der Rott

Einladung zur Mitgliederversammlung

Protokoll vom 21. Januar 2019

Beschlossener Aktionsplan 2019 - Prozess

Beschlossener Aktionsplan 2019 - Projekte

 

5. Mitgliederversammlung am 19. Februar 2018 von 15.00-17.00 Uhr in der Alten Kirchen in Pleinting

Einladung zur Mitgliederversammlung

Protokoll vom 19. Februar 2018

 

4. Mitgliederversammlung am 09. Januar 2017 von 15.00-16.30 Uhr im Besucherbergwerk Kropfmühl, Hauzenberg

Einladung zur Mitgliederversammlung

Handreichung zur Sitzung

Beamer-Präsentation

Protokoll vom 09. Januar 2017

 

3. Mitgliederversammlung am 24. Februar 2016

Einladung zur Versammlung

Protokoll vom 24. Februar 2016

Beamer-Präsentation

 

2. Mitgliederversammlung am 14. November 2014

Protokoll vom 14. November 2014

 

1. Mitgliederversammlung am 28. Januar 2014

Protokoll vom 28. Januar 2014  

 

Gründungsversammlung am 25. Juli 2013

Protokoll vom 25.07.2013 

 


 

Vorstandssitzungen sowie Sitzungen des Entscheidungsgremiums sind im Unterverzeichnis "Vorstandssitzungen" zu finden.

Die Lokale Aktionsgruppe erstellt in regelmäßigen Zeitabständen ihre Entwicklungsstrategie.

Diese basiert auf einer Stärken-Schwächen-Chancen-Risiken-Analyse (SWOT), berücksichtigt bereits bestehende Gutachten und fußt auf einem breit angelegten Beteiligungsprozess.

Für jede LAG wurden für einen bestimmten Zeitraum Entwicklungs- und Handlungsziele definiert und festgeschrieben.

Die LAG Passau Nord und die LAG Donau-Vils-Wolfach verfügten im Zeitraum 2007-2013 jeweils über ein Regionales Entwicklungskonzept (REK).

  • REK der LAG Passau Nord (2007-2013)
  • REK der LAG Donau-Vils-Wolfach (2007-2013)

Die LAG Regionalinitiative Passauer Land e.V. arbeitete im Zeitraum 2014-2022 auf Basis der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Die LES für 2023-2027 ist hier einsehbar.

Halbjahresbericht 2022 (31.07.2022)

 

Jahresbericht 2021 (12. Januar 2021)

 

Halbjahresbericht 2021 (Juli 2021)

 

Jahresbericht 2020 (Januar 2021)

 

Bericht 3 im Jahr 2020 (September-Oktober 2020)

  • Anlage 01 Übersicht zur Zielkontrolle (09.11.2020)
  • Anlage 2a: Aktionsplan Prozess (09.11.2020)
  • Anlage 2b: Aktionsplan Prozess (09.11.2020)

 

Bericht 2 im Jahr 2020 (Mai - August 2020)

 

Bericht 1 im Jahr 2020 (Januar - April 2020)

 

Jahresbericht 2019

 

Jahresbericht 2018

 

Jahresbericht 2017

 

Jahresbericht 2016

 

Jahresbericht 2015

Archiv LAG Donau-Vils-Wolfach

Bis 2013 bestanden innerhalb des Landkreises Passau zwei LEADER-Aktionsgruppen: die LAG Passau Nord mit 17 Kommunen nördlich der Donau (vgl. Abbildung, giftgrüne Einfärbung) und die LAG Donau-Vils-Wolfach mit 9 Kommunen südlich der Donau (hellgrüne Einfärbung) sowie weiteren fünf Kommunen aus dem Landkreis Deggendorf. Die Entscheidungsgremien beider LAGs beschlossen, die bestehenden LEADER-Aktionsgruppen nach Beendigung der Förderperiode 2007-2013 aufzulösen und sich in einer neuen Konstellation als LAG zu bewerben. So wurde im Landkreis Passau am 25. Juli 2013 der Verein „Regionalinitiative Passauer Land e. V.“ gegründet, der sich in der Förderperiode 2014-2022 für EU-Fördermittel aus LEADER bewarb. In der neu entstandenen LAG Regionalinitiative Passauer Land e. V. (kurz LAG Passauer Land) befinden sich seither alle 38 Kommunen des Landkreises Passau.

Gründe für den Entschluss, die beiden langjährig bestehenden und erfolgreich arbeitenden LAGs zusammenzulegen, waren einerseits einen Hinweise aus dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF), für die LAG „größere Einheiten wie z. B. Landkreisgrößen anzustreben“, sowie andererseits finanzielle Erwägungen. Die seitens des StMELF im Jahr 2013 angekündigten Arbeitsanforderungen an das zukünftige LAG-Management legten eine Erhöhung des jährlichen Budgets nahe, um die erforderlichen Mehrleistungen finanzieren zu können. Ein höherer Beitragssatz schien jedoch für viele kleine, mitunter äußerst finanzschwache Gemeinden nicht realisierbar, noch dazu, wenn diese keine LEADER-Projekte umsetzen. Das war ein zweiter Grund für den Beschluss der Kommunen und des Landkreises, sich im Herbst 2014 mit einer einzigen, den Landkreis umfassenden LAG für LEADER-Fördermittel zu bewerben. Außerdem wurden damit auch Weichen dafür gestellt, dass Ziele aus diversen, bereits erstellten Fachgutachten des Landkreises Passau mit LEADER-Projekten erreicht werden können, deren Umsetzung sich zum Wohle der Bevölkerung des ländlich geprägten Teilraumes auswirken. Die LAG ist nun mit dem administrativ als Verwaltungseinheit (Landkreis Passau) geführten Gebiet räumlich identisch.

Seit 2014 ist die LAG Passauer Land sehr erfolgreich im gesamten Landkreis Passau aktiv und mit Projekten vertreten. Aus diesem Grund stimmen die Kommunen, der Landkreis und die Vereinsmitglieder in ihrer Mitgliederversammlung für eine erneute Bewerbung um EU-Fördermittel in der Förderperiode 2023-2027.

„Damit Sie als Ideengeber ein Vorstellung vom Schrittweisen Vorgehen erhalten, wie Sie von der Idee bis zur Antragsstellung gelangen, sichten Sie bitte kurz die Grafik und orientieren sich an nachfolgendem Text.

Schritt 1 - Projektidee und Projektkonzeotionierung
Nach dem Erstkontakt zwischen dem Ideengeber und dem Management bzw. der Vorstandschaft führt das LAG-Management ein erstes Projektberatungsgespräch, dokumentiert dieses und stellt es dem Ideengeber/Projektträger zur Verfügung.

Schritt 2 - Projekteinreichung beim Entscheidungsgremium und Vorprüfung
Die Projektentwicklung durch den Ideengeber/Projektträger wird seitens des LAG-Managements unterstützt und dokumentiert. Das grob entwickelte Projekt wird - gemeinsam mit dem Projektträger - erstmalig im Entscheidungsgremium diskutiert, bei dem auch der LEADER-Manager anwesend ist. Das LAG-Management informiert den Projektträger über die Gesprächsergebnisse.

Projektentwicklung und Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen anhand des vorgegebenen Leitfadens für die Projektskizze und Einreichen zur Prüfung beim LAG-Management durch den Projektträger. Das Einreichen der Unterlagen hat bis zu drei Wochen vor der Sitzung des Entscheidungsgremiums zu erfolgen.

Begutachtung und Prüfung der Antragsunterlagen durch das LAG-Management samt Ausarbeitung eines Entwurfes zur LAG-Stellungnahme  und einer ersten Einschätzung/Wertung des Projektes anhand der Checkliste zum Projektauswahlverfahren.

Schritt 3 - Projektbewertung im Entscheidungsgremium
Diskussion der LAG-Stellungnahme, Projektwürdigung und -wertung anhand der Checkliste zum Projektauswahlverfahren durch das Entscheidungsgremium mit anschließender offener Abstimmung und Beschlussfassung. Die Dokumentation der Beschlussfassung erfolgt in standardisierter Form und wird im Ergebnisprotokoll festgehalten. Die Projektauswahlentscheidung wird auf der Website der LAG veröffentlicht, der Projektträger wird über die Entscheidung direkt benachrichtigt.

Schritt 4 - Projektantragstellung
Das Projekt wird online über iBALIS eingereicht und durch die Bewilligungsstelle geprüft.

Schritt 5 - Projektumsetzung und Projektabschluss
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids kann mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Nach Abschluss des Projektes wird der Zahlungsantrag gestellt.

 

Wichtige Formulare zu Ihrem Projektantrag finden Sie hier!

 

Antragstellung für "Bürgerschaftliches Engagement"

  • Formular zur Maßnahmenbeschreibung Bürgerengagement (demnächst hier verfügbar)
  • Regeln beim Projekt (demnächst hier verfügbag)
  • Zielvereinbarung (demnächst hier verfügbar)

Die Lokale Entwicklungsstrategie (LES) 2014-2020

Nach einer erfolgreichen Teilnahmen an dem EU-Förderprogramm für den ländlichen Raum  LEADER in ELER  im Jahr 2007 - 2013 bewarb sich die LEADER-Aktionsgruppe (LAG) „Regionalinitiative Passauer Land e.V." für die neue LEADER-Programmperiode 2014 – 2020, um Fördermittel für wichtige Projekte der Region zu erhalten. Dazu war nötig, Entwicklungs- und Handlungsziele für die nächsten Jahre zu beschreiben und in einer sogenannten "Lokalen Entwicklungsstragegie" (LES) festzuschreiben.

Ablauf und Inhalte der LES 2014 - 2020 Die LES 2014 – 2020 schreibt das Regionale Entwicklungskonzept (REK) der vorangegangenen Förderperiode für die erweiterte Region fort. Eine Evaluierung vom Frühjahr 2014 diente dazu, die bisherige Arbeit der LAGen "Passau Nord" und "Donau-Vils-Wolfach" zu bewerten und aufzuzeigen, wo die Erfolge und wo die Defizite lagen, um sowohl die Organisationsstruktur als auch die Arbeitsweise und die Umsetzung von Projekten weiter zu optimieren. Ein wesentlicher Teil der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie ist die Weiterentwicklung der Ziele und Handlungsfelder sowie die Erarbeitung neuer Projektideen. Die Inhalte der LES 2014 – 2020 wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in einem Leitfaden vorgegeben und umfaßte neben der Festlegung der Gebietskulisse und der Organisationsstruktur der LAG die folgenden Bearbeitungsschritte:

  • Analyse der Ausgangslage – Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken der Region (SWOT-Analyse),
  • Ableitung der Schwerpunktthemen, die für die Region aktuell und in Zukunft von besonderer Bedeutung sind,
  • Formulierung von Entwicklungs- und Handlungszielen, die für die Region als Ganzes und in den einzelnen Handlungsfeldern in den Jahren der neuen Förderperiode erreicht werden sollen und
  • Ausarbeitung von Startprojekten und Festlegung von Projektauswahlkriterien für die weitere Arbeit.
  • Ausarbeiten eines 2-jährigen Aktionsplans

Die Inhalte der LES wurden im Wesentlichen durch die Bürgerinnen und Bürger und die öffentlichen Akteure erarbeitet. Dazu wurden Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt, die von dem im Bereich Regionalentwicklung erfahrenen Büro Diepolder aus Hohenau inhaltlich vorbereitet, moderiert, dokumentiert und ausgewertet wurden. Das Büro übernahm zudem die fachlichen Inhalte und die redaktionelle Aufbereitung der LES.

Das LES wurde Ende November 2014 beim Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingereicht.

Die LAG Regionalinitiative Passauer Land e.V. wurde am 12. März 2015 von Staatsminister Helmut Brunner als LAG anerkannt und hat damit Anspruch auf EU-Gelder aus dem Fördertopf LEADER 2014 - 2020. Die  Förderperiode wurde bis 31.12.2022 verlängert, neue EU-Fördermittel bereitgestellt und die Lokale Entwickungsstrategie 2014-2020 ist noch immer Grundlage für die Fördermittelvergabe.

Seit 01. August 2015 hat der Verein "Regionalinitiative Passauer Land e.V." Dr. Ursula  Diepolder vom Büro für Regionalentwicklung, Hohenau, als LAG-Managerin unter Vertrag, um die Geschäfte der LAG zu führen und dafür zu sorgen, dass die Entwicklungs- und Handlungsziele aus der Lokalen Entwicklungsstrategie umgesetzt werden. 

Die Lokale Enwicklungsstrategie aus dem Jahr 2014 hat bereits Änderungen erfahren. Sowohl die Lokale Entwicklungsstrategie 2014-2020 als auch die Änderungen können eingesehen werden. Die letzte Modifikation erfolgte durch einen Beschluss in der 9. Mitgliederversammlung am 28.10.2021, in dem die LAG-Geschäftsführerin damit beauftragt wurde, die Bewerbung der LAG für die neue Förderperiode 2023-2027 vorzubereiten und eine Lokale Entwicklungsstrategie (LES) gemäß den Anforderungen des StMELF zu erstellen. Im Rahmen der vorgesehenen Bürger*innen-Beteiligung haben alle Mitglieder der LAG RO Passauer Land e.V. die Möglichkeit der Beteiligung.

 

Zu den drei maßgeblichen Entwicklungszielen wurden eine Reihe von Projektideen und Projektvorschlägen formuliert, die in nachfolgenden drei Dateien nachzulesen sind:

Projektideen zum Handlungsziel 1:

„Klima-, Umwelt-, Lebensraum und Ressourcenschutz sowie Landnutzung zukunftsorientiert und verantwortungsbewußt umsetzen“.

Projektideen zum Handlungsziel 2:

„Menschen in der Region eine lebenswerte Zukunft ermöglichen“.

Projektideen zum Handlungsziel 3:

„Kultur- und Freizeitangebote sichern, vernetzen und Besonderheiten hervorheben“.

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